KNABEGmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Knabe GmbH, Gräserstr. 6, 52249 Eschweiler (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Softwareentwicklungs- und IT-Dienstleistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Angebot. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwände, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entstehen, werden gesondert berechnet.

§ 5 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen verbleiben alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte beim Auftragnehmer. Quellcode wird nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 7 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistungen. Wartungs- und Supportverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Aachen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: März 2026